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Betriebsübergang
(business transfer) Die Übernahme per Rechtsgeschäft von Aktiva, Passiva und Belegschaft eines Unternehmens oder Betriebs, entweder ganz oder teilweise. In der Regel geschieht der B. durch den käuflichen Erwerb oder Erbschaft, seltener durch andere Rechtsgeschäfte. Weil auch die Arbeitsverhältnisse betroffener Mitarbeiter auf den Erwerber übergehen sollen, besteht rechtlicher Regelungsbedarf. In Deutschland ist der B. deshalb im BGB § 613 ausdrücklich geregelt. Demnach haben betroffene Mitarbeiter ein Widerspruchsrecht. Au?erdem dürfen die Beschäftigungsbedingungen nach dem B. nur bedingt geändert werden.
