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Besitz
(assets, holding, occupancy, possession, seisin, seizin, tenure) Die faktische und (meistens) im Außenverhältnis rechtlich abgesicherte Verfügungsgewalt über eine materielle oder immaterielle Sache. Die Person, die den B. hat, gilt als Besitzer. Sie muss nicht gleichzeitig Eigentümer sein. Der B. findet zunächst im Eigentum seine Grenzen und außerdem in gesetzlichen Einschränkungen. So ist der Mieter einer Sache zwar Besitzer, jedoch nicht Eigentümer, so dass er zum Beispiel nicht das Recht hat, die Mietsache zu veräußern.
