Ratgeber: DRM
AM-Sender mit dem DRM-Set nicht erlaubt
Wichtiger Hinweis für alle Besitzer der DRM-Erweiterung für das Retro-Radio (DRM- Digital Radio Mondiale): Der AM-Sender auf der S. 14 der Bedienungsanleitung ist unzulässig und darf nicht betrieben werden.
von Burkhard Kainka

Wichtiger Hinweis für alle Besitzer der DRM-Erweiterung für das Retro-Radio (DRM- Digital Radio Mondiale):
Der AM-Sender auf der S. 14 der Bedienungsanleitung ist unzulässig und darf nicht betrieben werden.
Ein Brief der Bundesnetzagentur hat uns auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Darin heißt es:
„Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 EMVG sind vom Hersteller auf dem Gerät, seiner Verpackung oder den beigefügten Unterlagen Angaben über besondere Vorkehrungen zu machen, die bei der Montage, Installierung, Wartung oder dem Betrieb des Geräts zu machen sind, damit es nach Inbetriebnahme mit den grundlegenden Anforderungen des § 4 EMVG übereinstimmt. Die für das Produkt vorhandenen spezifischen Vorraussetzungen zur Inbetriebnahme und zum Betrieb machen solche Angaben erforderlich.
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Auf Seite 14 der Bedienungsanleitung wird beschrieben, wie das Gerät umgebaut bzw. ergänzt werden kann, um es als Sendefunkanlage im 2-MHz-Bereich zu betreiben.
Es wird sogar drauf hingewiesen, dass dieser Bereich „ungestört" benutzt werden kann. Diese Aussage ist so definitiv falsch. Das Gerät darf mit diesem beschriebenen Umbau nicht betrieben werden.
Das Gerät arbeitet auf einem für diese Zwecke unzulässigen Frequenzbereich. Eine Frequenzzuteilung ist nicht möglich."
Der Franzis-Verlag hat darauf um ein Gespräch mit den Mitarbeitern der Bundesnetzagentur gebeten um das weitere Vorgehen abzusprechen. Wir haben uns in der Dienststelle München getroffen. Das Gebäude mit seinen zahlreichen Richtantennen ist sehr imposant. Als wir ankamen verließ gerade ein Funkemesswagen das Gelände, ein ungemütlicher Anblick, wenn man sich gerade dazu äußern muss, zum Aufbau einer illegalen Funkeinrichtung aufgerufen zu haben. Die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur waren aber sehr freundlich, sodass wir offen über alle Probleme reden konnten.
Zugleich war aber völlig klar: 2 MHz geht gar nicht! Wir bekamen den Hinweis, dass es die „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 9 - 30 000 kHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für induktive Funkanwendungen" (Vfg 1 / 2005, zuletzt geändert durch Vfg. 39 /2005) gibt. Hätte ich z.B. eine Frequenz im Bereich 140 - 148 kHz verwendet, dann wäre bei Beachtung der Grenzwerte alles in Ordnung gewesen.
Die übrigen Versuche des Lernpakets sind übrigens nicht zu beanstanden. Beim Einbau in das Kurzwellen-Retroradio ist eine gewisse Abstrahlung des Oszillatorsignals nicht zu vermeiden. In der EN55013 für „Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger und verwandte Geräte der Unterhaltungselektronik" gibt es Grenzwerte für die Abstrahlung oder die Oszillator-Restspannung am Antenneneingang nur für Frequenzen ab 30 MHz. Oberwellen werden jedoch durch den Eingangskreis des Empfängers sehr gut gedämpft. Das gleich gilt auch für ein Kurzwellen-Audion, das z.B. bei SSB-Empfang ebenfalls ein schwaches Oszillatorsignal abstrahlt.
Zum Abschied habe ich noch nach den Antennen auf dem Dach gefragt. Mit den Richtantennen lassen sich unzulässige Signale auspeilen. Mit zwei oder mehr Dienstsellen kann der Ort eines Senders bestimmt werden. Eine häufige Aufgabe besteht darin, versehentlich eingeschaltete Notrufsender von Flugzeugen aufzuspüren, ohne dass gleich eine große Rettungsaktion anläuft. Echte Schwarzsender im eigentlichen Sinne werden nur selten gepeilt, gehören aber zu den interessantesten Aufgaben der Bundesnetzagentur.
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